In der Baupraxis werden die Dachdecker- und Spenglerarbeiten üblicherweise von einer einzigen Firma durchgeführt – also von Firmen, die sowohl für das Dachdeckergewerbe als auch das Spenglergewerbe die entsprechenden Gewerbeberechtigungen und Befugnisse haben. Und weil das so üblich ist, wurden diese zwei Dachgewerke auch im Baukostenschlüssel zusammengefasst. Eine getrennte Aufschlüsselung wäre zwar möglich gewesen, aufgrund des geringen Anteils an den Gesamtbaukosten ist das allerdings nicht wirklich sinnvoll.